Mitgliedschaft
Sie überlegen Mitglied in unserem Schützenverein zu werden?
Kontaktieren Sie uns gerne.
Wir freuen uns über Ihre Mitgliedsanfrage.
Antrag auf Aufnahme
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, an den der Aufnahmeantrag zu stellen ist. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod und endet durch den
Verlust der Rechtsfähigkeit von juristischen Personen automatisch.
Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen.
Verstöße
Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 2 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger
Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer
Frist von 6 Wochen, nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.
Beiträge
Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben, die sie nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung zahlen. Die Beitragshöhen können Sie dem PDF der Beitritterklärung
entnehmen.
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: der Vorstand und die Mitgliederversammlung